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Kompetenznachweis: Zeig', was du kannst!

Ziel des Nachweises ist es, Fähigkeiten sichtbar zu machen, die in formalen und genormten Bildungsprozessen in aller Regel nur in geringem Umfang vermittelt werden und deshalb in Zeugnissen und Zertifikaten nicht erwähnt werden.

Der Kompetenznachweis ist nicht nur ein Nachweis über Qualifikationen, sondern er soll darüber hinaus Anerkennung für geleistetes Engagement sein. Er kann für ehrenamtlich und freiwillig engagierte Jugendliche und Erwachsene ausgestellt werden, die

  • in einem Jugendverband oder einer Jugendorganisation,
  • in einer Einrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit,
  • bei Organisationen der kulturellen und sportlichen Jugendarbeit und in Initiativgruppen,
  • bei Wohlfahrtsverbänden,
  • bei Kirchen oder
  • bei anderen sozialen, sportlichen oder kulturellen Organisationen tätig sind.

Dieser Kompetenznachweis stellt kein Zeugnis dar. Grundlage des Nachweises ist dabei ein Engagement, das mindestens 80 Zeitstunden pro Jahr umfasst. Die aufgeführten erworbenen Qualifikationen sind Beschreibungen, die sich auf erworbene Fähigkeiten im Zusammenhang des Engagements der ehrenamtlich und freiwillig engagierten Person beziehen, ähnlich wie dies beispielsweise auch für Zeugnisnoten im Verhältnis zu schulischem Lernen gilt. Sie sind ein Hinweis darauf, dass ehrenamtlich und freiwillig aktive Menschen neben dem in der Schule vermittelten Wissen über weitere, zusätzliche Kompetenzen verfügen, die beispielsweise im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit relevant sein können.

Dieser Kompetenznachweis kann beispielsweise

  • von Organisationen (Jugendverbände, Wohlfahrtsverbände, Kirchen u.a.), die nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz als Träger der Jugendhilfe anerkannt sind,
  • von nicht nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz anerkannten Trägern und Einrichtungen, wenn ihre Arbeit durch das örtliche Jugendamt kontinuierlich gefördert wird,
  • von ehrenamtlich und freiwillig in der Kinder- und Jugendarbeit engagierten Jugendlichen und Erwachsenen sowie
  • von Landkreisen, Städten und Gemeinden genutzt werden.

Der Kompetenznachweis muss in jedem Fall von einer bzw. einem autorisierten Vertreter/in der Organisation, bei der der ehrenamtlich und freiwillig Engagierte tätig ist, unterzeichnet werden.